Mietendeckel in Berlin: Das Wichtigste im Überblick 

Mietendeckel Berlin

Nachdem sich der Berliner Senat im Oktober 2019 über den heiß diskutierten Mietendeckel für Berlin geeinigt hat, stellen sich Mietern und Vermietern bzw. Investoren viele Fragen. Wir fassen die Wichtigsten zusammen.

Mietendeckel Berlin: Alle Fragen und Antworten

Wird das Gesetz wirklich beschlossen?

Wichtig zu wissen: Es gibt eine Einigung unter der rot-rot-grünen Koalitionären im Berliner Senat, aber noch keinen Beschluss. Dieser soll im Januar 2020 folgen (Stand der Betrachtung: Mitte November 2019). In Kraft treten soll das Gesetz am 1. März 2020, es wird aller Voraussicht nach die Mieten auf ihrem Niveau vom 18. Juni 2018 einfrieren. An diesem Tag wurden im Senat die Eckwerte für den Mietendeckel festgelegt.

Werden einzelne Betroffene oder Interessenvertreter gegen den Mietendeckel klagen?

Davon ist auszugehen. Branchenverbände und Oppositionsparteien haben schon Klagen angekündigt. Eine wichtige Frage lautet dabei: Darf Berlin als Land einen Mietendeckel durch ein Gesetz festschreiben? Die Hoheit hierüber liegt eigentlich beim Bund, die Gesetzesgrundlage schafft das BGB.

Wie begründet der Senat den Mietendeckel durch ein Gesetz?

Er verweist auf die extreme Erhöhung der Angebotsmieten im Verlaufe der letzten Jahre. Die Mieter bräuchten eine Atempause, so die Senatsvertreter. Der Mietendeckel für Berlin ist aus ihrer Sicht gerade gesetzeskonform, weil die inzwischen entstandene Wohnungsnot die Vertragsfreiheit verletze, die ebenfalls im BGB festgeschrieben sei. Die Mieter müssten schließlich den hohen Mietforderungen zustimmen, seien also nicht mehr frei in ihrer Entscheidung, einen Mietvertrag abzuschließen oder nicht. Das rechtfertige ein gesetzgeberisches Eingreifen des Senats. Weil sich damit zwei Grundpfeiler des deutschen, im BGB fixierten Rechts konträr gegenüberstehen, ist von einer endgültigen Entscheidung durch den Bundesgerichtshof oder gar das Bundesverfassungsgericht auszugehen. Das kann dauern. Bis zu dieser Entscheidung dürfte der Mietendeckel für Berlin gelten.

Wer profitiert vom Mietendeckel?

Laut Aussage des Bürgermeisters Michael Müller (SPD) alle Berliner Mieter, die nun die Gewissheit hätten, dass ihre Mieten in den nächsten fünf Jahren nicht steigen können. Selbst bei Neuvermietungen darf es keine Erhöhungen geben. In überteuerten Wohnungen – hierfür gibt es eine Definition – dürfen die Mieter sogar die Miete senken. Darauf muss der Vermieter aber nicht hinweisen. Er ist lediglich verpflichtet, den Mietern bis spätestens zwei Monate nach Inkrafttreten des Mietendeckels die Mietobergrenze im betreffenden Haus mitzuteilen. Mieter dürfen ab dem zehnten Monat nach Inkrafttreten die Miete senken. Die Mietobergrenze wird nach dem Baujahr und der Ausstattung definiert, sie reicht von 3,92 bis 9,80 €/m². Die Miete darf diese Obergrenze um bis zu 20 % übersteigen. Außerdem gibt es Ab- oder Zuschläge laut Mietspiegel 2019:

  • einfache Wohnlage: – 28 ct/m²
  • mittlere Wohnlage: – 9 ct/m²
  • gute Wohnlage: + 74 ct/m²

Welche Rolle spielt die Ausstattung beim Mietendeckel Gesetz?

Folgende Merkmale hat der Senat als relevant definiert:

  • Einbauküche
  • barrierefrei erreichbarer Aufzug
  • hochwertige Bodenbeläge
  • hochwertige Sanitärausstattung
  • besonders niedriger Energieverbrauch (jährlich weniger als 120 kWh/m²)


Es wird Ausnahmeregelungen besonders für Genossenschaftswohnungen geben.

Wenn Sie weitere Fragen zum Mietendeckel haben oder gerade Ihre Wohnung verkaufen, vermieten oder eine Immobilie kaufen möchten und Sie das Gesetz jedoch verunsichert, so beraten wir Sie gerne. Kontaktieren Sie uns per E-Mail unter hallo@trendcity.de

Wir sind für Sie da.