Gesetz zur Makler Provision 2021

Makler Provision 2021

Bei steigenden Immobilienpreisen sollen Wohnungskäufer in Zukunft nicht mehr allein durch die Makler Provision ab 2021 zusätzlich belastet werden. Im Bundestag ist eine Neuregelung beschlossen worden, die die Belastung in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer aufteilt.

Makler Provision 2021 – Kosten gleichmäßig verteilen

Gerade private Käufer von Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern sehen sich in den letzten Jahren eh schon mit steigenden Preisen konfrontiert. Zusätzlich steigen damit die Nebenkosten des Kaufes an. Besonders schwerwiegend erschien es den Käufern immer, dass sie regelmäßig die Provision des Maklers allein tragen mussten. Dazu gab es bisher keine einheitliche bundesweite Regelung. So ist aktuell in mehreren Bundesländern (Hamburg, Berlin, Brandenburg, Bremen und Hessen) eindeutig geregelt, dass die Käufer auf den Kosten des Maklers sitzen bleiben. Die anderen Bundesländer haben unterschiedliche Modelle eingeführt, die in der Tendenz dem nun beschlossenen Modell nahekommen. In der Praxis ging die Maklerprovision aber auch dort meist zu Lasten des Immobilienkäufers. Dem wird ab 2021 nun ein Riegel vorgeschoben: Die Neuregelung sieht vor, dass Verkäufer den von ihnen beauftragten Makler mindestens zur Hälfte vergüten müssen. Die Käufer sind erst verpflichtet, ihren Anteil von höchstens 50 % an das Maklerbüro zu entrichten, wenn der Verkäufer die Bezahlung nachgewiesen hat.

Makler Provision 2021 – Entlastung um bis zu 3,5%

Bei einem Kaufpreis von um die 400.000 € bringt die Neuregelung eine durchaus erkleckliche Ersparnis von über 14.000 €. Das geht aus einem repräsentativen Beispiel für den Wohnungskauf in Berlin hervor. Dort betragen die Kaufnebenkosten insgesamt 15 % des eigentlichen Kaufpreises. Unterschiede treten in den einzelnen Bundesländern durch Differenzen bei der Grundsteuer, dem Eintrag in das Grundbuch und die Notarkosten auf. Der höchste Satz der Makler Provision bis Anfang 2021 beträgt 7,14 %, die Grundsteuer bewegt sich zwischen 3,5 % und 6,5 %, Notar und Grundbucheintrag machen ca. 2 % aus. Damit nimmt die Neuregelung einen Teil des Dampfes aus einem Thema, das die Gemüter der Kaufinteressenten schon lange erregt hat. Denn trotz Niedrigzins ist es immer schwieriger geworden, sich den Traum von der eigenen Wohnung besonders in den Großstädten zu erfüllen. Die gleichmäßige Verteilung der Kosten führt laut der Begründung der Bundesregierung dazu, dass der Erwerb einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses gerade für junge Familien dadurch deutlich erleichtert werden kann.

Für viele Kaufinteressenten kann sich damit die Überlegung lohnen, den Kauf von Wohneigentum auf das nächste Jahr zu verschieben. Dabei gilt es aber, die weiteren Faktoren der Gesamtkosten zu berücksichtigen: Bisher ist noch nicht absehbar, ob sich die Immobilienpreise weiter nach oben entwickeln. Da kann die Einsparung bei der Maklerprovision schnell durch den erhöhten Kaufpreis aufgefressen werden. Steigende Handwerkerkosten sowie die ungewisse Entwicklung der Zinspolitik tun ein Übriges. Vielleicht schaffen es geschickt verhandelnde Käufer aber auch, dass Verkäufer und Makler sich auf einen Vorgriff auf das Gesetz einlassen.