E-Mobilität in Immobilien – die Reform schreitet voran

E-Mobilität in Immobilien

Die angedachte E-Mobilität in Immobilien nimmt konkrete Formen an. Denn jüngst hat der Bundesrat seine Stellungnahmen zu dem geplanten WemoG (Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz) und dem GEIG (Gebäudeelektromobilitätsinfrastrukturgesetz) abgegeben. Es handelt sich bei den kompliziert anmutenden Bezeichnungen um zwei Gesetzesvorhaben, mit denen die E-Mobilität in Immobilien gefördert werden soll. Die Länderkammer hat sich in beiden Fällen für eine rasche Umsetzung der europäischen Richtlinien ausgesprochen.

E-Mobilität in Immobilien: Worum geht es?

Mit dem Entwurf zum WEMoG ist eine Reform für das derzeitige WEG (Wohnungseigentumsgesetz) in Angriff genommen worden. Darin soll unter anderem die Situation auf Parkplätzen und in Tiefgaragen geregelt werden. Denn die EU-Richtlinie 2018/844 sieht hier einen privaten Anspruch auf Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vor. Das Fehlen dieses Anspruchs stellte bisher ein Hindernis beim Ausbau der Ladeinfrastruktur in halböffentlichen und privaten Räumen dar. Dem gegenüber fehlte somit auch die Verpflichtung, Lademöglichkeiten in Gebäuden bereitzustellen.

E-Mobilität in Immobilien – Die Ausgangssituation

Mit der seit Ende März 2020 durch das Kabinett beschlossene WEG-Reform sind Wohnungseigentümer und deren Mieter nunmehr in der Lage, zusätzliche Rechte geltend zu machen. Diese Rechte beziehen sich auf bauliche Veränderungen, die nötig sind, um das Laden elektrischer Fahrzeuge zu ermöglichen. Anders ausgedrückt: Wohnungseigentümer und Mieter haben ab jetzt den Anspruch auf den Einbau einer Lademöglichkeit in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld. 

Zudem enthält die WEG-Reform auch eine Passage, nach der Eigentümerversammlungen nicht mehr zwingend in physischer Anwesenheit der Beteiligten abgehalten werden müssen. Künftig ist eine Eigentümerversammlung auch in digitaler Form möglich. Die Abstimmungen müssen nicht mehr in Papierform erfolgen, sondern können allgemein „in Textform“ gehalten werden. 

In einer Stellungnahme zu dem Gesetzesvorhaben hat sich auch der Bundesrat geäußert. Es ist die Rede von einer möglichst raschen Umsetzung der EU-Richtlinie. Dazu müsse es flankierende Maßnahmen durch den Gesetzgeber im Bereich des Wohnungseigentums- und Mietrechts geben, damit der Ausbau der Ladeinfrastruktur in den entsprechenden Bereichen erleichtert wird. Zudem müsse man sich auch auf zukünftige Herausforderungen einrichten. So müssten etwa Aspekte wie Leerrohre und Sharing schon zum jetzigen Zeitpunkt durch den Gesetzgeber berücksichtigt werden. Daher sei es nach Ansicht der Länderkammer nötig, die EU-Richtlinie in konkret geregelter Weise umzusetzen. Die Umsetzung müsse so geschehen, dass schon beim Neubau oder bei größeren Sanierungen Leerrohre verlegt werden. Denn damit würden die Kosten für Mieter und Eigentümer gesenkt. Bei einer nachträglichen Installation der privaten Ladepunkte in Tiefgaragen und an Parkplätzen hingegen müsse mit erheblichen Mehrkosten gerechnet werden. 

Um die Relevanz der Reform zu verdeutlichen, beruft sich der Bundesrat auf die Zahlen der NPM (Nationale Plattform Zukunft der Mobilität). Diese geht davon aus, dass innerhalb der ersten Jahre nach dem Umbau 60 bis 85 Prozent aller Ladevorgänge im nicht öffentlichen Umfeld stattfinden und im öffentlichen Raum nur noch 15 bis 40 Prozent. Dies stellt auch eine Entlastung der öffentlichen Ladestationen dar.