Teil 2: Ratgeber Eigentumswohnung

Ratgeber_Eigentumswohnung

Im ersten Teil des Ratgeber Eigentumswohnung haben wir herausgestellt, welche Kriterien vor dem Kauf beachtet werden sollten. Jetzt sind Sie endlich bei der Suche nach der geeigneten Wohnung angekommen. Informieren Sie sich vor der Besichtigung bereits über die Eigentumswohnung so gut wie möglich. Prüfen Sie die Lage und die Umgebung Ihrer potentiellen, neuen Wohnung. 

Bei Eigentumswohnungen werden Sie Teil einer Eigentümergemeinschaft. Holen Sie auch hier möglichst viele Informationen ein: Wie groß ist die Eigentümergemeinschaft? Gibt es Eigentümer mit Mehrheitsrechten? Welche Instandhaltungsmaßnahmen sind in den nächsten Jahren geplant? Wie hoch ist die Instandhaltungsrücklage der Gemeinschaft? Werden Sonderumlagen in den nächsten Jahren fällig? Diese Auskünfte sind für Sie als zukünftigen Eigentümer enorm wichtig, denn nur so können Sie sich vor kostspieligen Überraschungen schützen. 

Fordern Sie unbedingt die Teilungserklärung an. Erfragen Sie die Beschlusssammlung. Seit einigen Jahren sind die WEG-Verwalter dazu verpflichtet, eine Beschlusssammlung zu führen. Prüfen Sie die Abrechnungen der letzten zwei bis drei Jahre, damit Sie wissen, welche Nebenkosten auf Sie zukommen. Insbesondere wenn Sie planen, Ihre Wohnung zu vermieten, sollten Sie genau die umlagefähigen und nicht umlagefähigen Kosten berechnen. 

Ratgeber Eigentumswohnung: Der Kauf 

Sie haben Ihre Eigentumswohnung gefunden und können nun den Kauf angehen. Der Kauf von Immobilien wird in Deutschland immer von einem Notar beurkundet. In der Regel zahlt der Käufer den Notar und hat damit auch das Recht zu wählen, welcher Notar beurkunden soll. Durch die Notarkostenverordnung sind die Preise festgelegt. Man geht davon aus, dass der Notar, einschließlich der Kosten beim Amtsgericht und Grundbuchamt, ungefähr 2 Prozent des Kaufpreises ausmachen. 

Der Notar wird mit der Erstellung eines Kaufvertragsentwurfs beauftragt, den Sie als Käufer und der Verkäufer eingehend prüfen. Erst wenn hier Einigkeit über den Inhalt des Kaufvertrages erzielt ist, kann ein Beurkundungstermin angesetzt werden. Der Notar sieht unmittelbar vor der Beurkundung das Grundbuch noch einmal ein und stellt sicher, dass das Kaufobjekt lastenfrei, also ohne Schulden, den Besitzer wechselt. 

Während der Beurkundung liest der Notar den Kaufvertrag laut vor. Sie haben die Möglichkeit, Fragen zu stellen und noch Änderungen am Vertrag vorzunehmen. Ist alles geklärt, können alle Parteien den Kaufvertrag unterschreiben. Jetzt sind Sie Besitzer Ihrer neuen Immobilie, aber noch kein Eigentümer. Der Notar veranlasst die Auflassungsvormerkung im Grundbuch in Abteilung I. Erst wenn Sie den Kaufpreis nach der Aufforderung durch den Notar bezahlt haben, wird diese Vormerkung gelöscht und Sie werden als neuer Eigentümer aufgelassen, also eingetragen. Jetzt sind Sie endlich Eigentümer der Wohnung. 

Kaufnebenkosten beachten

Kalkulieren Sie von Beginn an die Kaufnebenkosten mit ein. Wie bereits erwähnt wird der Notar sowie das Grundbuchamt bzw. Amtsgericht ca. 2 Prozent des Kaufpreises für ihre Dienstleistungen in Rechnung stellen. Sodann müssen Sie die Grunderwerbssteuer an das Finanzamt entrichten. Diese Steuer ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich hoch. Während in Bayern nur 3,5 Prozent Grunderwerbssteuer zu entrichten ist, beträgt die Steuer in Niedersachsen 5 Prozent und in Schleswig-Holstein, Brandenburg, Thüringen und weiteren Bundesländern sogar 6,5 Prozent. Zahlen Sie die Grunderwerbssteuer zügig, denn nur dann erhält der Notar die Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt und der Kauf kann weiter abgewickelt werden. Auch die Maklercourtage sollten Sie im Blick haben. 

Das Bestellerprinzip gilt nur für den Mietmarkt, jedoch nicht für den Wohnungskauf. Auch hier sind die Prozentsätze nicht einheitlich geregelt. Sie müssen mit einer Courtage von 3,57 bis 5,95 Prozent oder sogar 7,14 Prozent rechnen. Planen Sie diese Erwerbskosten in Höhe von ca. 10 bis 12 Prozent unbedingt beim Kauf Ihrer Immobilie frühzeitig mit ein. 

Noch ein Tipp zum Abschluss: Greifen Sie auf die Angebote von Immobilienmaklern zurück und verlassen Sie sich nicht auf einen Privatkauf. Gute Immobilienmakler sind ihr Geld wert und können Sie durchaus vor Fehlinvestitionen bewahren. Natürlich beraten auch wir Sie gerne beim Kauf Ihrer Eigentumswohnung.