Mieterschutz Corona Virus: Keine Kündigungen möglich

Mieterschutz Corona Virus

Die aktuelle Covid-19 Krise führt zu Verdienstausfällen, die für zahlreiche prekär Beschäftigte, Freiberufler und Kleinstunternehmer und -unternehmerinnen existenzbedrohend werden können: Wer seine Miete nicht bezahlen kann, ist bereits nach zwei Monaten vom Verlust der Wohn- oder Geschäftsräumlichkeiten bedroht. Hier soll es nun rasche Hilfe geben. Die Bundesregierung prüft, welche Maßnahmen zum Mieterschutz in Zeiten der Coronavirus-Epidemie in Frage kommen.

Eine Gesetzesvorlage existiert bereits. Experten und Expertinnen aus den Ministerien für Justiz, Inneres und Wirtschaft einigten sich darin auf einen Kündigungsschutz bei Mietschulden, die im Zeitraum von 1. April bis 30. September 2020 entstehen. Konkret bedeutet das: Die Verpflichtung, die Miete zu bezahlen, besteht grundsätzlich weiter. Wer aber aufgrund der Corona-Krise unverschuldet in Zahlungsverzug kommt, dem werden diese Mietschulden gestundet – das gilt für gewerbliche Mietobjekte ebenso wie für Privatwohnungen. Eine Verlängerung dieser Regelungen bis höchstens 31. Juli 2021 ist möglich, sollten die wirtschaftlichen Folgen der Krise bis Ende September nicht ausreichend abgefedert sein. Die Grünen fordern zudem eine Aussetzung von Zwangsräumungen während der Corona-Krise.

Seitens der CDU besteht die Forderung, dass sich Mieter und Mieterinnen zunächst um mögliche Transferleistungen wie Wohngeld bemühen und ihre wirtschaftlichen Schäden nachweisen müssen, um in den Genuss der geplanten Mietstundungen zu kommen.

Mieterschutz Corona Virus: Sicherheit auch für Vermieter

Vermieter müssen sich nicht sorgen, auf den entgangenen Mieteinnahmen sitzen zu bleiben: Die Mieten müssen zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Für Fälle, in denen das nicht möglich ist, stehen verschiedene Vorschläge zur Diskussion: Die Überlegungen gehen von Erleichterungen bei der Beantragung des Wohngeldes bis zur Einführung eines Sonderwohngeldes, das von der Höhe der Miete und vom konkreten Einkommensausfall abhängig sein soll. 

Aus der Immobilienwirtschaft kommt überwiegend Zustimmung zu diesen Plänen. So erklärte der Präsident des Branchenverbands Zentraler Immobilienausschuss (ZIA), Andreas Mattner, dass die Vorschläge ein guter erster Schritt seien, voraussichtlich aber nicht ausreichen werden, um die Folgen der COVID-Krise ausreichend abzumildern. Weitergehende Maßnahmen wären in den kommenden Wochen zu untersuchen und die getroffenen Maßnahmen zunächst auf drei Monate zu setzen, um die Lage nachher erneut zu beurteilen. Einer der konkreten Vorschläge lautet, einen Fonds zu gründen, aus dem vor allem betroffene Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige Zuschüsse beziehen können. Zielsetzung ist somit, am Anfang der Kette – beim Mieter – zu helfen, damit sich das Problem nicht auf den Vermieter und schließlich auf die Banken verschiebt. 

Mieterschutz Corona Virus für Gewerbemieter

Ein Hilfspaket solle es auch für Gewerbemieter geben, da ja auch nach notwendigen Geschäftsschließungen Mieten weiterbezahlt werden müssen. Es bleibt abzuwarten, wie die konkreten Maßnahmen aussehen werden: Das Gesetzespaket wird in den nächsten Tagen im Bundeskabinett und im Bundestag beschlossen werden.